Sicherer Schulweg
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Mein sicherer Schulweg

zur Davertschule in Ottmarsbocholt

 

Liebe Eltern,

mit der Einschulung beginnt ein neuer, wichtiger Entwicklungsabschnitt für Ihr Kind. Es muss aber nicht nur lernen, sich in der Welt der Zahlen und Buchstaben zurecht zu finden, sondern auch den Weg zur Schule und nach Hause selbstständig und sicher zurückzulegen. 
Während sich die Schule in erster Linie um das Erlernen von Lesen, Schreiben und Rechnen kümmert, liegt die Verantwortung dafür, dass Ihr Kind künftig seinen Schulweg selbstständig und sicher zurücklegt, weitestgehend bei Ihnen.

Um Sie bei dieser verantwortungsvollen und wichtigen Aufgabe zu unterstützen, hat die Gemeinde Senden zusammen mit der Schulleitung, der Polizei, mit Schulkindern und Eltern sowie dem „Netzwerk Verkehrssicheres NRW“ einen Schulwegplan für Sie erarbeitet. Dieser Schulwegplan soll Ihnen eine Hilfestellung sein, den sichersten Schulweg für Ihr Kind zu finden und diesen mit ihm einzuüben.

Aber auch der beste Schulwegplan bietet keine absolute Sicherheit. Sie müssen daher berücksichtigen, dass auch auf den empfohlenen Schulwegen schwierige oder gefährliche Verkehrssituationen für die Kinder nicht vollständig vermieden werden können. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf eine Gefährdung der Kinder durch das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer. Hier können Sie als Eltern und Verkehrsteilnehmer immer mit gutem Beispiel voran gehen.

Betrachten Sie auch einmal Ihr eigenes Verkehrsverhalten selbstkritisch und stellen sich folgende Fragen:

• Halte ich mich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen?

• Parke ich mein Auto stets auf der Fahrbahn oder versperre ich Kindern den sicheren Weg zuweilen durch das Parken (teilweise) auf dem Gehweg?

• Wenn ich mein Kind mit dem Auto zur Schule bringe, fahre ich dann auch immer möglichst nah an die Schule heran, selbst wenn dort bereits ein erheblicher Hol- und Bringverkehr herrscht?

• Wäre es für mein Kind nicht auch zumutbar, die letzten Meter zu Fuß zu gehen, wenn ich es bereits ein oder zwei Straßen vor dem unmittelbaren Schulbereich aussteigen lasse? 
Hierdurch könnte der Verkehr in den Hol- und Bringphasen im unmittelbaren Schulumfeld deutlich reduziert und ein erheblicher Sicherheitsgewinn für alle Kinder, insbesondere aber für die, die nicht abgeholt oder gebracht werden, erzielt werden.

Wenn Sie diese Fragen für sich selbst im Sinne eines sicheren Straßenverkehrs positiv beantworten können, tragen Sie maßgeblich zur Verkehrssicherheit aller Kinder im Straßenverkehr bei und sind so nicht nur Vorbild für Ihr Kind sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer.

Ich wünsche Ihnen, vor allem aber Ihrem Kind, einen guten Schulstart und stets einen sicheren Schulweg!

Ihr Alfred Holz, Bürgermeister   

 

 

 

 1Feldmark:

Viele Kinder, die aus der Straße „Feldmark“ kommen, queren die Clemens-Hagemann-Straße im unmittelbaren Kreuzungsbereich vor der Grundschule. Hier herrscht jedoch insbesondere zu den Hol- und Bringzeiten starker und unübersichtlicher Verkehr. Sicherer ist es, die Straße erst in Höhe des Weges zum Schulhof zu überqueren

 

  2 Kirchfeld:

Die Straße „Kirchfeld“ ist sehr schmal und es gibt hier keine Gehwege. Die aus Richtung Neustraße kommenden Kinder sollten für den sicheren Schulweg deshalb einen kleinen Umweg über die Clemens- Hagemann-Straße in Kauf nehmen.

 

3    St. Urban Kindergarten:

Morgens und mittags herrscht vor dem Kindergarten reger Hol- und Bringverkehr. Leider parken Eltern von Kindergartenkindern oft auf dem Gehweg und versperren den Schulkindern somit den sicheren Schulweg. Für die Überquerung des Davertweges sollten die Kinder daher darauf achten, sich eine Stelle mit guter Sicht auf die Straße zu suchen. Insbesondere darf die Straße nicht zwischen zwei parkende Autos hindurch betreten werden.

 

   4Kreuzungsbereich Kindergarten – Wohngebiet Holterode:

Im Kreuzungsbereich gibt es keinen gesonderten Gehweg. Zudem ist die Sicht für alle Verkehrsteilnehmer wegen den hohen Hecken nicht gut. Hier gilt es, sich dicht am Straßenrand zu halten und ganz besonders vorsichtig zu sein. Auch die Autofahrer müssen hier besonders aufmerksam sein und langsam fahren

 

  Querungshilfe Bushaltestelle „Bäuerliche“:

Die Querungshilfe liegt in Richtung Ortskern nahe an einem Kurvenbereich. Hier ist bei einer Straßenüberquerung daher ganz besonders auf Fahrzeuge zu achten, die aus dieser Richtung kommen. Auf der Mittelinsel noch mal warten und schauen, ob ein Auto kommt.

 

 Wichtige Informationen

Liebe Eltern, bitte denken Sie daran:

Ø      Suchen Sie nicht ausschließlich den kürzesten Weg zur Schule; schon kleine
Umwege bringen oftmals einen hohen Sicherheitsgewinn.

Ø      Üben Sie den Schulweg mit den Kindern deshalb schon möglichst lange vor
dem ersten Schultag, am besten zu den üblichen Schulzeiten.

Ø      Begleiten Sie Ihr Kind bitte auch nach den ersten Schultagen eine gewisse Zeitund überprüfen Sie auch später ab und zu dessen Verhalten.

Ø      Achten Sie bitte auch auf Gefahrenpunkte, die kurzfristig oder neu auf dem Schulweg entstehen können, wie beispielsweise die Einrichtung von Baustellen.

Ø      Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum
vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen.

Ø      Ihre Kinder rechtzeitig zur Schule zuschicken, damit diese den Schulweg nicht
unter Zeitdruck zurücklegen müssen.

Bitte erläutern Sie Ihrem Kind Folgendes:

Ø      Im öffentlichen Verkehrsraum darf nicht gespielt werden, auch nicht auf
Gehwegen.

Ø      Erklären Sie Ihren Kindern die Bedeutung von Ampelfarben und auch die der
Signalbilder für Fußgänger.

Ø      Lassen Sie Ihre Kinder Straßen nur an Ampeln oder Fußgängerüberwegen
überqueren.

Ø      Halten Sie - auch mit Ihren Kindern - auf dem Gehweg einen sicheren Abstand
zum Fahrbahnrand. Fehlt der Gehweg, gehen Sie mit Ihren Kindern immer dem fließenden Verkehr entgegen

Die wichtigsten Verkehrszeichen für Kinder in der Grundschule:

 

Gehwege -

dürfen eigentlich nur von Fußgängern benutzt

werden. Ausnahmen: Kinder bis 8 Jahre müssen,

bis 10 Jahre dürfen mit dem Fahrrad auf dem

Gehweg fahren. Roller gehören sogar unabhängig

vom Alter auf den Gehweg. Nur Schrittgeschwindigkeit

ist erlaubt.

Fahrradwege -

Radwege muss man benutzen - aber auch hier

gilt das Rechtsfahrgebot. Das Tragen eines

Helmes ist keine Pflicht, aber unbedingt

ratsam!!!

 

Fußgängerzonen -

sind ebenfalls Fußgängern vorbehalten. In der

Innenstadt dürfen hier jedoch auch Radfahrer

und Lieferfahrzeuge zu bestimmten Zeiten fahren.

Nur Schrittgeschwindigkeit ist erlaubt.

 

Fußgängerüberwege -

werden umgangssprachlich „Zebrastreifen“ genannt.

Fahrzeuge, auch Radfahrer, müssen hier anhalten,

wenn Fußgänger, Rollstuhlfahrer oder Skater hinüber

wollen. Es ist wichtig, ein deutliches Zeichen mit der

Hand zu geben und dann abzuwarten, ob sie wirklich

anhalten.

Tempo 30-Zonen -

Hier darf höchstens 30 km/h gefahren werden.

Kinder dürfen nicht auf der Fahrbahn spielen, aber

durch das langsamere Fahrtempo ist zum Beispiel

das Überqueren der Fahrbahn sicherer.

 

Verkehrsberuhigter Bereich -

ist keine reine Spielstraße. Kinderspiel ist hier

zwar ausdrücklich erlaubt, aber auch Autos dürfen

mit Schrittgeschwindigkeit fahren und sollen von

spielenden Kindern und Fußgängern nicht unnötig behindert werden

 

 

 

 

 

 

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