Mein
sicherer Schulweg
zur
Davertschule in Ottmarsbocholt
Liebe
Eltern,
mit
der Einschulung beginnt ein neuer, wichtiger Entwicklungsabschnitt für Ihr
Kind. Es muss aber nicht nur lernen, sich in der Welt der Zahlen und Buchstaben
zurecht zu finden, sondern auch den Weg zur Schule und nach Hause selbstständig
und sicher zurückzulegen.
Während sich die Schule in erster Linie um das Erlernen von Lesen, Schreiben
und Rechnen kümmert, liegt die Verantwortung dafür, dass Ihr Kind künftig
seinen Schulweg selbstständig und sicher zurücklegt, weitestgehend bei Ihnen.
Um
Sie bei dieser verantwortungsvollen und wichtigen Aufgabe zu unterstützen, hat
die Gemeinde Senden zusammen mit der Schulleitung, der Polizei, mit Schulkindern
und Eltern sowie dem „Netzwerk Verkehrssicheres NRW“ einen Schulwegplan für
Sie erarbeitet. Dieser Schulwegplan soll Ihnen eine Hilfestellung sein, den
sichersten Schulweg für Ihr Kind zu finden und diesen mit ihm einzuüben.
Aber
auch der beste Schulwegplan bietet keine absolute Sicherheit. Sie müssen daher
berücksichtigen, dass auch auf den empfohlenen Schulwegen schwierige oder gefährliche
Verkehrssituationen für die Kinder nicht vollständig vermieden werden können.
Dies gilt insbesondere im Hinblick auf eine Gefährdung der Kinder durch das
Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer. Hier können Sie als Eltern und
Verkehrsteilnehmer immer mit gutem Beispiel voran gehen.
Betrachten
Sie auch einmal Ihr eigenes Verkehrsverhalten selbstkritisch und stellen sich
folgende Fragen:
•
Halte ich mich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen?
•
Parke ich mein Auto stets auf der Fahrbahn oder versperre ich Kindern den
sicheren Weg zuweilen durch das Parken (teilweise) auf dem Gehweg?
•
Wenn ich mein Kind mit dem Auto zur Schule bringe, fahre ich dann auch immer möglichst
nah an die Schule heran, selbst wenn dort bereits ein erheblicher Hol- und
Bringverkehr herrscht?
•
Wäre es für mein Kind nicht auch zumutbar, die letzten Meter zu Fuß zu gehen,
wenn ich es bereits ein oder zwei Straßen vor dem unmittelbaren Schulbereich
aussteigen lasse?
Hierdurch könnte der Verkehr in den Hol- und Bringphasen im unmittelbaren
Schulumfeld deutlich reduziert und ein erheblicher Sicherheitsgewinn für alle
Kinder, insbesondere aber für die, die nicht abgeholt oder gebracht werden,
erzielt werden.
Wenn
Sie diese Fragen für sich selbst im Sinne eines sicheren Straßenverkehrs
positiv beantworten können, tragen Sie maßgeblich zur Verkehrssicherheit aller
Kinder im Straßenverkehr bei und sind so nicht nur Vorbild für Ihr Kind
sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer.
Ich
wünsche Ihnen, vor allem aber Ihrem Kind, einen guten Schulstart und stets
einen sicheren Schulweg!
Ihr
Alfred Holz, Bürgermeister

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1Feldmark:
Viele Kinder,
die aus der Straße „Feldmark“ kommen, queren die
Clemens-Hagemann-Straße im unmittelbaren Kreuzungsbereich vor der
Grundschule. Hier herrscht jedoch insbesondere zu den Hol- und Bringzeiten
starker und unübersichtlicher Verkehr. Sicherer ist es, die Straße erst
in Höhe des Weges zum Schulhof zu überqueren
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2 Kirchfeld:
Die Straße
„Kirchfeld“ ist sehr schmal und es gibt hier keine Gehwege. Die aus
Richtung Neustraße kommenden Kinder sollten für den sicheren Schulweg
deshalb einen kleinen Umweg über die Clemens- Hagemann-Straße in Kauf
nehmen.
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3 St.
Urban Kindergarten:
Morgens und
mittags herrscht vor dem Kindergarten reger Hol- und Bringverkehr. Leider
parken Eltern von Kindergartenkindern oft auf dem Gehweg und versperren
den Schulkindern somit den sicheren Schulweg. Für die Überquerung des
Davertweges sollten die Kinder daher darauf achten, sich eine Stelle mit
guter Sicht auf die Straße zu suchen. Insbesondere darf die Straße nicht
zwischen zwei parkende Autos hindurch betreten werden.
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4Kreuzungsbereich
Kindergarten – Wohngebiet Holterode:
Im
Kreuzungsbereich gibt es keinen gesonderten Gehweg. Zudem ist die Sicht für
alle Verkehrsteilnehmer wegen den hohen Hecken nicht gut. Hier gilt es,
sich dicht am Straßenrand zu halten und ganz besonders vorsichtig zu
sein. Auch die Autofahrer müssen hier besonders aufmerksam sein und
langsam fahren
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5 Querungshilfe
Bushaltestelle „Bäuerliche“:
Die
Querungshilfe liegt in Richtung Ortskern nahe an einem Kurvenbereich. Hier
ist bei einer Straßenüberquerung daher ganz besonders auf Fahrzeuge zu
achten, die aus dieser Richtung kommen. Auf der Mittelinsel noch mal
warten und schauen, ob ein Auto kommt.
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Wichtige
Informationen
Liebe
Eltern, bitte denken Sie daran:
Ø
Suchen Sie nicht
ausschließlich den kürzesten Weg zur Schule; schon kleine
Umwege bringen oftmals einen hohen Sicherheitsgewinn.
Ø
Üben Sie den
Schulweg mit den Kindern deshalb schon möglichst lange vor
dem ersten Schultag, am besten zu den üblichen Schulzeiten.
Ø
Begleiten Sie
Ihr Kind bitte auch nach den ersten Schultagen eine gewisse Zeitund überprüfen
Sie auch später ab und zu dessen Verhalten.
Ø
Achten Sie bitte
auch auf Gefahrenpunkte, die kurzfristig oder neu auf dem Schulweg entstehen können,
wie beispielsweise die Einrichtung von Baustellen.
Ø
Kinder bis zum
vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum
vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen.
Ø
Ihre Kinder
rechtzeitig zur Schule zuschicken, damit diese den Schulweg nicht
unter Zeitdruck zurücklegen müssen.
Bitte
erläutern Sie Ihrem Kind Folgendes:
Ø
Im öffentlichen
Verkehrsraum darf nicht gespielt werden, auch nicht auf
Gehwegen.
Ø
Erklären Sie
Ihren Kindern die Bedeutung von Ampelfarben und auch die der
Signalbilder für Fußgänger.
Ø
Lassen Sie Ihre
Kinder Straßen nur an Ampeln oder Fußgängerüberwegen
überqueren.
Ø
Halten Sie -
auch mit Ihren Kindern - auf dem Gehweg einen sicheren Abstand
zum Fahrbahnrand. Fehlt der Gehweg, gehen Sie mit Ihren Kindern immer dem fließenden
Verkehr entgegen
Die
wichtigsten Verkehrszeichen für Kinder in der Grundschule:
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Gehwege
-
dürfen
eigentlich nur von Fußgängern benutzt
werden.
Ausnahmen: Kinder bis 8 Jahre müssen,
bis
10 Jahre dürfen mit dem Fahrrad auf dem
Gehweg
fahren. Roller gehören sogar unabhängig
vom
Alter auf den Gehweg. Nur Schrittgeschwindigkeit
ist
erlaubt.
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Fahrradwege
-
Radwege
muss man benutzen - aber auch hier
gilt
das Rechtsfahrgebot. Das Tragen eines
Helmes
ist keine Pflicht, aber unbedingt
ratsam!!!
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Fußgängerzonen
-
sind
ebenfalls Fußgängern vorbehalten. In der
Innenstadt
dürfen hier jedoch auch Radfahrer
und
Lieferfahrzeuge zu bestimmten Zeiten fahren.
Nur
Schrittgeschwindigkeit ist erlaubt.
|
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Fußgängerüberwege
-
werden
umgangssprachlich „Zebrastreifen“ genannt.
Fahrzeuge,
auch Radfahrer, müssen hier anhalten,
wenn
Fußgänger, Rollstuhlfahrer oder Skater hinüber
wollen.
Es ist wichtig, ein deutliches Zeichen mit der
Hand
zu geben und dann abzuwarten, ob sie wirklich
anhalten.
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Tempo
30-Zonen -
Hier
darf höchstens 30 km/h gefahren werden.
Kinder
dürfen nicht auf der Fahrbahn spielen, aber
durch
das langsamere Fahrtempo ist zum Beispiel
das
Überqueren der Fahrbahn sicherer.
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Verkehrsberuhigter
Bereich -
ist
keine reine Spielstraße. Kinderspiel ist hier
zwar
ausdrücklich erlaubt, aber auch Autos dürfen
mit
Schrittgeschwindigkeit fahren und sollen von
spielenden
Kindern und Fußgängern nicht unnötig behindert werden
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